Finanzen & RechnungswesenTreasury, Finanzierung und Anlageentscheidungen: das Zinsniveau bleibt vorerst stabil.
Die EZB hat am 23.7.2026 eine Zinspause eingelegt: Einlagensatz 2,25 Prozent, Hauptrefinanzierungssatz 2,40 Prozent, Spitzenrefinanzierungssatz 2,65 Prozent. Es ist die erste Pause nach der Anhebung vom 11.6.2026. Die naechste Entscheidung faellt am 10.9.2026.
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BuchhaltungBuchhaltung und IT, die Rechnungsausgang, Formatpruefung und Archivierung bis Ende 2026 finalisieren.
Seit dem 1.1.2025 muessen alle inlaendischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen koennen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 stellt klar, dass bei hybriden Formaten der strukturierte XML-Datensatz massgeblich ist. 2026 ist das letzte Uebergangsjahr; ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
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ControllingControlling und Reporting, die ESG-Daten in Planung, Konsolidierung und Steuerung integrieren.
Mit der CSRD wandern ESG-Daten in den Lagebericht und muessen mit derselben Sorgfalt wie Finanzkennzahlen erhoben werden. Grosse Unternehmen berichten seit dem Geschaeftsjahr 2025, kapitalmarktorientierte KMU ab 2026. Das zweite ESRS-Set mit reduzierten KMU-Anforderungen soll bis Juni 2026 vorliegen.
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HR & PersonalLohnabrechnung und Personalplanung, insbesondere bei Minijobs und Niedriglohngruppen.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1.1.2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto je Stunde gestiegen; zum 1.1.2027 folgt die naechste Stufe auf 14,60 Euro. Die dynamische Minijob-Grenze erhoehte sich entsprechend auf 603 Euro brutto monatlich.
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HR & PersonalHR, Recruiting und Verguetung: Stellenanzeigen und Entgeltprozesse muessen bis Mitte 2026 angepasst sein.
Die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) tritt zum 7.6.2026 in Kraft. Arbeitgeber muessen Gehaltsangaben schon in Stellenausschreibungen machen und Auskunftsrechte zum Vergleichsentgelt einraeumen. Unternehmen ueber 250 Beschaeftigte berichten ab 2027 jaehrlich ueber Entgeltunterschiede.
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SteuernSteuerberater und Unternehmen, die ihre Bekanntgabe- und ELSTER-Prozesse fuer 2026/2027 planen.
Die urspruenglich zum 1.1.2026 geplante verpflichtende digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden nach Paragraf 122a AO wird verschoben. Nach dem Gesetzentwurf vom 13.11.2025 soll die Regelung erst ab dem 1.1.2027 gelten. 2026 bleibt die digitale Bekanntgabe im Ermessen des Finanzamts.
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JahresabschlussKapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss 2024 noch offenlegen muessen.
Gegen Unternehmen, deren Offenlegungsfrist fuer den Jahresabschluss zum 31.12.2024 am 31.12.2025 endete, wird vor Mitte Maerz 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 HGB eingeleitet. Die Offenlegung laeuft seit dem DiRUG ausschliesslich ueber das Unternehmensregister.
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